eVito Tourer PRO mit Pkw-Zulassung(M1): Stromverbrauch in kWH/100 km (kombiniert): 26,2; CO₂-Emissionen in g/km (kombiniert):0**
Die Elektroprämie von Mercedes-Benz.
e-Mobilität zahlt sich aus. Sicher Sie sich jetzt die attraktiven Konditionen.
Mit insgesamt bis zu 14.000 Euro Elektroprämie für den eSprinter, 11.000 Euro für den eVito Kastenwagen bzw. 8.500 Euro für den eVito Tourer zzgl. 5.000 Euro staatlichen Anteil Umweltbonus* erleichtern wir Ihnen jetzt den Umstieg auf Elektromobilität.
Sicher Sie sich jetzt unsere attraktive Elektroprämie bis zum 31.05.2021 und profitieren Sie von zusätzlichen Einsparungen im Betriebsablauf.
*Rückerstattungsmöglichkeit eines Teils der Leasingsonderzahlung in Höhe von max. 2.500 Euro als Umweltbonus vom Bund nach Zulassungsnachweis (Antrag und Verwendungsnachweis beim BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ist vom Leasingnehmer vorzunehmen). Der Umweltbonus vom Bund in Höhe von 2.500 Euro gilt für antragberechtigte Antragsteller nach positivem Bescheid, er endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch am 31. Dezember 2025.
** Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.
Barkauf-Aktion mit begrenztem Kontingent. Zzgl. dem Bundesanteil der Innovationsprämie. Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelektrischen Fahrzeugen wird im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Bei der „Innovationsprämie“ wird der Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Für neue vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 7.500 Euro (Bundesanteil: 5.000 Euro, Herstelleranteil: 2.500 Euro). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.