Fahrzeugsuche
Fahrzeuge gefunden
Kontakt:
07361 5703-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontaktformular
07361 5703-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontaktformular
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
Dieses Angebot ist unverbindlich. Gern laden wir Sie auch zu einer Probefahrt ein. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wagen beim Kauf eines Gebraucht- oder Vorführwagens in Zahlung zu nehmen. Dieses Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
[4]Die angegebenen Werte sind die „gemessenen WLTP-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es daher sinnvoll, über die realitätsnäheren WLTP-Werte informiert zu werden.
Dieses Angebot ist unverbindlich. Gern laden wir Sie auch zu einer Probefahrt ein. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wagen beim Kauf eines Gebraucht- oder Vorführwagens in Zahlung zu nehmen. Dieses Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
[1] Gilt nur für ausgewählte Vorführfahrzeuge. Aktion gültig bei verbindlichem Fahrzeugkauf bis 30.04.2023 und Fahrzeugübernahme bis zum 31.12.2023.
[2] 5 Jahre Garantie ab Erstzulassung: 2 Jahre Neufahrzeuggarantie plus 3 Jahre Garantie-Paket gratis. Gilt bei Kauf der ausgewählten Vorführfahrzeuge außer V-Klasse, Mercedes-AMG, Mercedes-EQ sowie Maybach. Angebot gilt für Privatpersonen und gewerbliche Einzelkunden. Gilt für Barzahler und Finanzierung (ohne Leasing). Alle Leistungen und Bedingungen des Garantie-Pakets finden Sie unter: www.mercedes-benz.de/garantiepaket. Ausgeschlossen sind gewerbliche Wiederverkäufer, Taxen, Selbstfahrvermiet-Fahrzeuge, Krankentransport-Fahrzeuge, Fahrschulautos sowie Einsatzwagen der Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienste.
[3]Die angegebenen Werte sind die „gemessenen NEFZ-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 2 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153, die im Einklang mit Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 692/20018 ermittelt wurde. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen der maßgeblichen Prüfverfahren können in der für die Fahrzeugzulassung und ggf. Kfz-Steuer maßgeblichen Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs höhere Werte eingetragen sein. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen.[2] 5 Jahre Garantie ab Erstzulassung: 2 Jahre Neufahrzeuggarantie plus 3 Jahre Garantie-Paket gratis. Gilt bei Kauf der ausgewählten Vorführfahrzeuge außer V-Klasse, Mercedes-AMG, Mercedes-EQ sowie Maybach. Angebot gilt für Privatpersonen und gewerbliche Einzelkunden. Gilt für Barzahler und Finanzierung (ohne Leasing). Alle Leistungen und Bedingungen des Garantie-Pakets finden Sie unter: www.mercedes-benz.de/garantiepaket. Ausgeschlossen sind gewerbliche Wiederverkäufer, Taxen, Selbstfahrvermiet-Fahrzeuge, Krankentransport-Fahrzeuge, Fahrschulautos sowie Einsatzwagen der Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienste.
[4]Die angegebenen Werte sind die „gemessenen WLTP-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es daher sinnvoll, über die realitätsnäheren WLTP-Werte informiert zu werden.